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04.01.20 Von sakralem und weltlichem Geläut

Leserbrief zum nächtlichen Glockengeläut in Regen

Rücksichtsnahme, wenn jemand darum bittet, sollte aus christlicher Sicht eigentlich selbstverständlich sein. Aber viele der Leserbriefschreiber argumentieren ziemlich egoistisch, Motto: „Mi störn di Gloggn in da Nacht ned!“ Mich auch nicht, schön für uns, bei anderen ist es halt anders. Mich stört dagegen anderer Lärm, etwa die pausenlos pfeifenden Züge im Schwarzachtal oder der Schwachsinn des Silvesterfeuerwerks. (Die Pulverschwaden hingen noch am Morgen im Zwiesler Tal...)

Die Zeit meldende Turmuhren haben mit christlichem Glauben aber überhaupt nichts zu tun, es ist ein „weltliches Läuten“, ein „Zeitansage-Service“, automatisierter Nachtwächter-Dienst, sinnvoll als die Bevölkerung noch keine Uhren hatte. Die Gerichte unterscheiden zwischen „sakralem Glockengeläut“, das als Religionsausübung geschützt wird und „weltlichem Glockengeläut“, das nur die Zeit ansagt, keinen rechtlichen Schutz genießt und halt als Tradition anzusehen ist. So weit ich die Petition verstand, geht es den Betroffenen auch um kein Verbot von Kirchenglocken, sondern alleine um nächtliche Ruhestörung. Man kann deswegen der Kirche Entgegenkommen und Rücksichtsnahme nur empfehlen. Viel interessanter wird die Diskussion werden, wenn durch die Zunahme muslimischer Bevölkerung einmal die Muezzin auf ihr sakrales Recht zum Gebetsrufen pochen werden.