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Berlin - Wer im Internet die Seiten von Bundesbehörden oder
Bundesministerien anklickt, der muss in der Regel damit rechnen, dass seine
Identifizierung im Internet über die sogenannte IP-Adresse gespeichert
wird. Das räumte die Bundesregierung in ihrer Antwort auf eine kleine
Anfrage der FDP-Fraktion ein, wie der Pressedienst des Bundestages am Donnerstag
in Berlin bekanntgab. So werde beim Bundeskriminalamt (BKA) die IP-Adresse
nicht nur protokolliert, sondern im Fall einer "signifikanten Zugriffsfrequenz"
auch identifiziert. Auch die überwiegende Zahl der Ressorts der
Bundesbehörden speichere die IP-Adressen der Website-Besucher. Zur
Begründung gab die Bundesregierung beim BKA an, dies diene dem Zweck
der Strafverfolgung im Rahmen konkreter Ermittlungsverfahren, "um notwendige
Anschlussmaßnahmen" zu ergreifen, also Auskunftsersuchen gegenüber
dem Provider. Neben der Adresse würden alle "notwendigen technischen
Begleitdaten" wie Uhrzeit und Dauer des Zugriffs gespeichert, mit der sich
die IP-Adresse auf der Homepage melde. Auch bei Bundesbehörden sei die
Speicherung aus Sicherheitsgründen notwendig. Die Bundesverwaltung sei
kontinuierlich "massiven" Angriffen aus dem Internet ausgesetzt. Nicht
geklärt sei, ob es sich bei IP-Adressen um personenbezogene Daten handele.
Die IP-Adresse (internet protocol) wird jedem Internet-Nutzer automatisch
zugeteilt. Anbieter sind verpflichtet, diese Daten zu protokollieren. Bei
Privatanwendern wechseln sie. AFP
Quelle: Süddeutsche Zeitung
Nr.258, Freitag, den 09. November 2007