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6.4.15  Klammheimlich zum Überschwemmungsgebiet erklärt?

Leserbrief an Straubinger Tagblatt zu den Berichten über die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten " Kein Veto gegen Überschwemmungsgebiet"

Was hat es für Auswirkungen, wenn ganze Gemeinden zum Überschwemmungsgebiet erklärt werden, in denen es zuvor über Generationen keine Überschwemmungen gegeben hat? Ist es richtig, dass alle niedrig gelegenen Flächen von Flusskilometer 2346,6 bis 2293,5.als Überschwemmungsgebiete betroffen sind? Daraus ergeben sich einschneidende und weitreichende Festlegungen, über die kaum jemand aus der Bevölkerung Bescheid weiß. Die Festsetzung sei verpflichtend, lese ich im im aktuellen Infoblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schwarzach. Gilt das für alle gefährdeten Flussbereiche in Bayern, also an der gesamten Donau und ihren Zubringern? Oder ist das alleine auf den Landkreis Straubing beschränkt?
Eine ausdrückliche Ausweisung als Überschwemmungsgebiet hat weitreichende Folgen auf die Entwicklungsmöglichkeiten und alle betroffenen Besitzstände in der betroffenen Region, etwa eine dauerhafte Wertminderung von Land und Gebäuden. Der Art. 76 Wasserhaushaltsgesetzes beschreibt die Einschränkung von Grundrechten, etwa der Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums. Paragraf 78 des Wasserhauhaltsgesetzes listet eine Reihe von Untersagungen für Überschwemmungsgebiete auf.

Doch auch über den Umstand, dass die Anliegergemeinden mit 50 Prozent an den Kosten des Hochwasserschutzes beteiligt werden sollen, gibt es ein beinah völliges Informationsdefizit. Wen ich auch frage, niemand kann sich vorstellen, dass es so sein könnte. Das wäre ja eine schreiende Ungerechtigkeit, denn die Hochwasser entstünden im ganzen Land. Man könne doch nicht die Flussanwohner dafür bezahlen lassen, wenn landesweit mit staatlichem Segen dräniert, kanalisiert, verdichtet und versiegelt wird! In einer "Quer"-Sendung des BR wurde berichtet, dass sich die österreichischen Nachbargemeinden unterhalb Passau auf der anderen Donauseite mit 5 Prozent der Kosten für den Hochwasserschutz beteiligen müssen und bayerische Gemeinden mit 50 Prozent. Das sind Kosten, die ländliche Gemeinden nie und nimmer aufbringen können. Es ist höchste Zeit, die Bevölkerung in Informationsveranstaltungen über diese Vorgänge endlich gründlich zu informieren.